Hinweis­ge­ber­sys­tem der BWMK-Gruppe

In Deutsch­land gibt es seit Juli 2023 das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz. Ziel des Geset­zes ist der Schutz von Perso­nen, die im Rahmen ihrer beruf­li­chen Tätig­keit Infor­ma­tio­nen über Verstöße erlangt haben und diese melden.

Im BWMK wurde daher eine externe, neutrale Ombuds­per­son für die Annahme von Hinwei­sen auf Geset­zes­ver­stöße beauftragt.

Wir bitten Sie, uns zu helfen Miss­stände aufzu­de­cken und Fehl­ver­hal­ten zu erkennen.

Sie sind davor geschützt, dass Ihre Hinweise für Sie zu Benach­tei­li­gun­gen im Unter­neh­men führen.

Unser Hinweis­ge­ber­sys­tem, das durch unsere Ombuds­per­son betrie­ben wird, steht grund­sätz­lich allen zur Verfü­gung, die Hinweise auf rechts­wid­ri­ges Verhal­ten geben können. Dies können Mitar­bei­ter, Kunden oder sons­tige Dritte sein.

Welche Hinweise umfasst sind und welche Anga­ben Sie machen können, erfah­ren Sie hier.