In Deutschland gibt es seit Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.
Im BWMK wurde daher eine externe, neutrale Ombudsperson für die Annahme von Hinweisen auf Gesetzesverstöße beauftragt.
Wir bitten Sie, uns zu helfen Missstände aufzudecken und Fehlverhalten zu erkennen.
Sie sind davor geschützt, dass Ihre Hinweise für Sie zu Benachteiligungen im Unternehmen führen.
Unser Hinweisgebersystem, das durch unsere Ombudsperson betrieben wird, steht grundsätzlich allen zur Verfügung, die Hinweise auf rechtswidriges Verhalten geben können. Dies können Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte sein.
Welche Hinweise umfasst sind und welche Angaben Sie machen können, erfahren Sie hier.