Hinweis­ge­ber­sys­tem und Beschwer­de­ver­fah­ren (LkSG) der BWMK-Gruppe

Respekt und Wert­schät­zung jedem einzel­nen Menschen gegen­über prägen das BWMK.

Wir bitten Sie, uns zu helfen Miss­stände aufzu­de­cken und Fehl­ver­hal­ten zu erkennen.

Für Hinweise zu Geset­zes­ver­stö­ßen oder Pflicht­ver­let­zun­gen, insbe­son­dere in Bezug auf den Schutz von Menschen­rech­ten und Umwelt wurde eine Melde­stelle (Ombuds­per­son) einge­rich­tet, an die sich Beschäf­tigte der BWMK-Gruppe, Kunden, Liefe­ran­ten und Dritte wenden können, wenn ihnen Geset­zes­ver­stöße oder dem Unter­neh­men schäd­li­che Verhal­tens­wei­sen auffallen.

Sie sind davor geschützt, dass Ihre Hinweise für Sie zu Benach­tei­li­gun­gen im Unter­neh­men führen.

Welche Hinweise umfasst sind und welche Anga­ben Sie machen können, erfah­ren Sie hier.